Ottakring: Liebhartstal/Wilhelminenberg – Salzstreuung in Grünflächen. Verstoß gegen die Winterdienstverordnung 2003 durch Private, Hausbetreuer bzw. die Stadt Wien?

Da die Kastanienbäume im Liebhartstal (Ottakring -Wilhelminenberg) massive Blattschädigungen aufweisen , wurde von einem externen Experten bestätigt, dass diese Blattschäden ziemlich sicher auf exzessive Salzstreuung zurückzuführen sind. Daher wurde die MA 42 um Beprobung einiger Bäume ersucht. Nun stellte sich folgendes Problem: Die Beprobung wurde am 16. Februar 2021 vorgenommen. Es gab zwar ein Ergebnis, aber man wollte uns dieses nicht zur Verfügung stellen!

Aktualisierung 14.12.2022:

Bei Bodenprobenergebnisse vom 16.Februar 2021 wurden 150.000 Milligramm Chlorid pro Liter in Schmelzwasser oder Schneeresten festgestellt – https://www.meinbezirk.at/ottakring/c-lokales/hohe-chlorid-werte-gefaehrden-baeume_a5027815) Diese Werte wurden uns vom Verwaltungsgericht Wien mitgeteilt.

Bei weiteren Bodenproben von Ende Dezember 2021 wurden alarmierende Werte festgestellt: https://www.meinbezirk.at/ottakring/c-lokales/salz-angriff-auf-baeume-soll-verhindert-werden_a5664415

Vor kurzem wurde die erste Anzeige der Saison 2022/2023 eingebracht – am gleichen Ort an dem die Probenentnahme vom 16.2.2021 erhöhte Werte gezeigt hat.

Mit Stand 14.12. wurden bereits fünf vermutete Verstöße gemeldet!

Aktualisierung 10.10. 2021:

Nachdem wir trotz mehrmaliger Nachfragen bis Ende August keine Information über die Ergebnisse der Beprobung vom 16.2. 2021 erhalten haben, haben wir uns nun an das Landesverwaltungsgericht Wien gewendet. Nun müssen wir in einem Gerichtsverfahren um Ergebnisse der Beprobung kämpfen!

Antworten der MA 42 aufgrund mehrmaliger Nachfrage:

1.) „Alle genommenen Proben werden im Labor der MA 48 untersucht. Über die Untersuchungsergebnisse wird durch uns ein entsprechender Untersuchungsbericht erarbeitet in dem festgestellt wird, ob ein Verstoß gegen die Winterdienstverordnung vorliegt. Positive Gutachten werden an die zuständige MA 58 übermittelt, welche über die weiteren Maßnahmen entscheidet. Bzgl. der Untersuchungsergebnisse dürfen wir Ihnen leider keine Auskunft erteilen (Datenschutz). Ihrer Beschwerde wird aber auf jeden Fall nachgegangen.“

2.) „Auf Grund einer Auskunft der Rechtsabteilung der Stadt Wien (MA 58), darf nach deren Rechtsmeinung in laufenden Verfahren Auskünfte nur an Personen weitergegeben werden, die in einen Verfahren eine Parteistellung besitzen. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Rechtsabteilung der Stadt Wien (MA 58).“

3.) „Bezüglich Ihrer Anfrage an Herrn W. teilen wir mit, dass die Magistratsabteilung 58-Wasserrecht (MA 58) für Verwaltungsstrafverfahren nach der Winterdienstverordnung 2003 zuständig ist. Die MA 42 nimmt Proben und sofern es zu einer Übertretung nach der Winterdienstverordnung gekommen ist, wird Anzeige erstattet, die MA 58 leitet daraufhin ein Verwaltungsstrafverfahren ein. Da Sie in einem Verwaltungsstrafverfahren nach der Winterdienstverordnung 2003 keine Parteistellung haben, kann Ihnen die MA 58 keine Aktenabschriften, Aktenkopien oder sonstigen Informationen zu Strafverfahren geben.“

Daher stellen sich für uns folgende Fragen:

  • Es wurde nie der Beginn eines „Verfahrens“ mitgeteilt – daher war auch nicht bekannt, dass es sich um ein Verfahren handelt. Hätte dies vorab von der Behörde mitgeteilt werden müssen?
  • Wann wäre dieses Verfahren dann abgeschlossen?
  • Warum fallen die Untersuchungsergebnisse einer Beprobung unter den Datenschutz? Wie kann dies argumentiert werden?
  • Wozu braucht man eine Parteistellung, wenn man die Stadt Wien um Information ersucht?
  • Verstößt die MA 42 hier nicht gegen das geltende Umweltinformationsgesetz (UIG)?
  • Leitet die MA 58 auch gegen die Stadt Wien ein Verwaltungsstrafverfahren ein? Denn es wird ja vorwiegend auf den Straßen durch die MA 48 Salz gestreut!

Transparenz nur auf dem Papier?

Seitens der Stadt Wien werden Transparenz und Bürgerbeteiligung kommuniziert – mit jeder Menge Vereinbarungen. Warum kann nicht einmal eine einfache Auskunft zu einer Probe erteilt werden? – sh. Vereinbarung Fortschrittskoalition:

https://www.wien.gv.at/regierungsabkommen2020/files/Koalitionsabkommen_Master_FINAL.pdf (S. 77)

Hier heißt es u.a.: „Unser gemeinsames Ziel ist es, dass in Wien eine Kultur aktiver Bürger_innen gelebt wird, die diese Stadt mitgestalten. Prozesse der Bürger_innenbeteiligung sollen alle Bevölkerungsgruppen zur Teilhabe einladen und ermutigen.“

Es wurde nie der Beginn eines „Verfahrens“ mitgeteilt – daher war auch nicht bekannt, dass es sich um ein Verfahren handelt. Hätte dies vorab von der Behörde mitgeteilt werden müssen? Wann wäre dieses Verfahren dann abgeschlossen?Warum fallen die Untersuchungsergebnisse einer Beprobung unterden Datenschutz? Wie kann das argumentiert werden? Wozu braucht man eine Parteistellung, wenn man die Stadt Wien um Information ersucht?Verstößt die MA 42 hier nicht gegen das Umweltinformationsgesetz?Leitet die MA 58 auch gegen die Stadt Wien ein Verwaltungsstrafverfahren einleitet?? Denn es wird ja vorwiegend auf den Straßen durch die MA 48 Salz gestreut!Seitens der Stadt Wien wir Transparenz und Bürgerbeteiligung kommuniziert – mit jeder Menge Vereinbarungen, warum kann nicht einmal eine einfache Auskunft zu einer Probe erteilt werden kann, ( Siehe Vereinbarung Fortschrittskoalition https://www.wien.gv.at/regierungsabkommen2020/files/Koalitionsabkommen_Master_FINAL.pdf, S. 77, „Unser gemeinsames Ziel ist es, dass in Wien eine Kultur aktiver Bürger_innen gelebt wird, die diese Stadt mitgestalten. Prozesse der Bürger_innenbeteiligung sollen alle Bevölkerungsgruppen zur Teilhabe einladen und ermutigen.Zwei engagierte Ottakringerinne