Intransparente Verwaltung der Ausgleichsabgabe: Verlieren die 23 Wiener Gemeindebezirke Millionen für ihre Stadtbegrünung?
Bäume im Stadtgebiet sind unverzichtbar. Daher sind nach Fällungen grundsätzlich Ersatzpflanzungen vorgeschrieben. Sind diese im Umkreis von 300 Metern nicht möglich, können sie im selben Bezirk auf eigenem oder fremdem Grund erfolgen. Fehlt auch dafür der Platz, ist an die Stadt Wien eine sog. Ausgleichsabgabe zu leisten. Mit der Novelle des Wiener Baumschutz-Gesetzes…
