Die Winterdienst-Verordnung 2003 verbietet zwar grundsätzlich die Salzstreuung in der Nähe von Grünflächen (im Umkreis von zehn Metern). Kontrolliert wird dieses oftmals ignorierte Verbot allerdings nicht – obwohl es nur in Ausnahmefällen aufgehoben wird. Die MA48 (u.a. Straßenreinigung) streut fast alle Straßenzüge vorwiegend mit einer Feuchtsalzlösung (Natriumchlorid, Steinsalz). Diese Sole haftet besser und wird nicht verweht.

Tatsache ist, dass auch die Gemeinde Wien in und rund um Grünflächen ihr eigenes Salzstreuverbot ignoriert. Dieses „Kavalierdelikt“ gehört unbedingt abgestellt!

Die großen „Salzsünder“ finden sich aber unter den unzähligen privaten Winterdiensten, die ihr Streugut in Bausch & Bogen oft zentimeterhoch verteilen. Selbst streng geschützte Grünflächen und Naturdenkmäler bleiben von diesen Exzessen nicht verschont.

Die Folgen übermäßiger Salzstreuung werden von der Stadt Wien seit Jahrzehnten totgeschwiegen. Am 17. Februar 2021 wurde aufgrund extremer Glatteisgefahr (gefrierender Regen) das Salzstreuverbot erstmals nach sechs (!) Jahren aufgehoben. Ein Beweis, dass in den vergangenen sechs Jahren die Salzstreuung in Grünflächen und Naturdenkmälern rechtlich nicht gedeckt war. Doch wo kein Kläger, da kein Richter …

Streusalz in Grünflächen verursacht schwere Baum- und Bodenschäden (u.a. Verhinderung der Wasseraufnahme). Betroffen sind auch Gewässer und Tierpfoten. Salz verursacht zudem Korrosion an Beton, Stahl, Karosserien sowie an Fahrrädern und Kinderwägen.

Magistrats-Bürokratie & Geheimnis-Krämerei rund um die Salz-Beprobung…

Verstöße gegen die Winterdienst-VO 2003 können bei der MA42 (Wiener Stadtgärten – Abt. Pflanzenschutz – post@ma42.wien.gv.at) – zur Anzeige gebracht werden. Die MA42 schickt auch die Kontrollorgane aus. Die gezogenen Proben werden im Labor der MA 48 (Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark) untersucht. In einem Endbericht wird festgestellt, ob ein Verstoß vorliegt. Positive Gutachten gehen an die zuständige MA 58 (Wasserrecht), die über die weiteren Maßnahmen entscheidet. Bei nachgewiesener Salzstreuung erstattet die MA42 beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt Anzeige. Da wiehert der Amtsschimmel.

Untersuchungsergebnisse mit Verweis auf den Datenschutz NICHT bekannt gegeben!

Sh. auch Beispiel in Ottakring (Liebhartstal/Wilhelminenberg).

Bei Bodenprobenergebnisse vom 16.Februar 2021 wurden 150.000 Milligramm Chlorid pro Liter in Schmelzwasser oder Schneeresten festgestellt. ( https://www.meinbezirk.at/ottakring/c-lokales/hohe-chlorid-werte-gefaehrden-baeume_a5027815) Diese Werte wurden vom Verwaltungsgericht Wien mitgeteilt.

Bei weiteren Bodenproben von Ende Dezember 2021 wurden alarmierende Werte festgestellt. https://www.meinbezirk.at/ottakring/c-lokales/salz-angriff-auf-baeume-soll-verhindert-werden_a5664415

Dies bedeutet  dass seitens der Stadt Wien zwar Proben entnommen werden. Die nötigen Konsequenzen (Pflegemaßnahmen, Überprüfung der Einhaltung der Winterdienst-VO 2003 durch Private bzw. die MA 48 durch Organe der Stadt Wien, etc.) werden aber nicht kommuniziert.

Die MA42 Pflanzenschutzabteilung der Stadt Wien ist über diese Umstände informiert, setzt aber keine Schritte zum Schutz der Kastanienbäume am Wilhelminenberg. Dieser Schutz würde Maßnahmen bei Verstößen gegen die Winterdienstverordung 2003 sowie Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Miniermotte – etwa das Einsammeln des befallenenen Alt-Laubs, was die Stadt Wien selbst empfiehlt – erfordern.

Diese Tatenlosigkeit ist gelebte Praxis, obwohl seit Jahren bekannt ist, wie schädlich sich das Kochsalz auf die (Alt)bäume auswirkt und es dennoch in unmittelbarer Nähe – d.h. weniger als zehn Meter zu Grünflächen -verbotenerweise gestreut wurde. Die entsprechenden alarmierenden Werte sind bekannt.

MELDUNG VERBOTENER SALZSTREUUNG:

Beobachtungen verbotener Salzstreuung in und rund um Grünflächen sollten möglichst zeitnah mit genauer Adressangabe und aussagekräftigen Fotos zumindest an die MA42 – Pflanzenschutz geschickt werden:

MA 42 – Pflanzenschutz:

pflanzenschutz@ma42.gv.at; Tel.: 01 4000-8042

Umweltanwaltschaft:

post@wua.wien.gv.at;

Wiener Umweltstadtrat – Mag. Jürgen Czernohorsky:

juergen.czernohorszky@wien.gv.at;

Diverse Medien:

sh auch: Was Sie tun können


WEITERE INFOS:

Die Suche nach dem idealen Streumittel:

https://naturschutzbund.at/umweltthemen/articles/die-suche-nach-dem-idealen-streumittel.html

Impressionen hemmungsloser Salzstreuung:

https://www.facebook.com/100003174257356/posts/3786913494757755/?d=n

Auftaumittel und deren Folgen für die Umwelt:

www.wien.gv.at/umweltschutz/winterdienst/auftaumittel.html

Winterdienst-Verordnung 2003:

www.wien.gv.at/umweltschutz/winterdienst/

Schnee & Eis in Wien – Verpflichtungen für Liegenschaftseigentümer:

www.wien.gv.at/umwelt/ma48/service/publikationen/pdf/schnee-eis-in-wien.pdf