Ignoriertes Salzstreuverbot in Wiens Grünflächen

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Baumschutz ist Klimaschutz – BürgerInnen fordern strengere Kontrollen und Sofortmaßnahmen zum Schutz des wertvollen Baumbestandes

Wien, am 29.10.2021 – Der nächste Winter naht und mit ihm die exzessive Salzstreuung in und rund um Wiens wertvolle Grünflächen. DieWiener Winterdienst-Verordnung 2003 verbietet zwar grundsätzlich die Salzstreuung bei Grünflächen im Umkreis von zehn Metern. Kontrolliert wird dieses zumeist ignorierte Verbot allerdings nicht. Selbst die Gemeinde Wien missachtet sehr oft ihr Salzstreuverbot. Die großen „Salzsünder“ finden sich vor allem unter den privaten Winterdiensten, die ihr Streugut in Bausch & Bogen unkontrolliert und zentimeterhoch verteilen. Selbst streng geschützte Grünflächen und Naturdenkmäler (Beispiel: Schönbrunner Allee in Wien Meidling – sh. Foto) sind von diesen wiederkehrenden Exzessen betroffen. Die Missachtung geltender Gesetzte wird geduldet. Nicht einmal die Wiener Umweltschutzabteilung (MA22) hat sich zu einem Aufruf für mehr Sorgfalt bei der Salzstreuung durchringen können.

Streusalz: Schwere Baum- und Bodenschäden

Die Folgen übermäßiger Salzstreuungwerden von der Stadt Wien seit Jahrzehnten verleugnet. Streusalz verursacht aber nachweislich schwere Baum- und Bodenschäden (u.a. Verhinderung der Wasseraufnahme). Salz fördert zudem Korrosion an Beton, Stahl, Autos sowie an Fahrrädern und Kinderwägen. Betroffen sind auch Gewässer und Tierpfoten.

Verstöße gegen die Winterdienst-VO 2003 können bei der MA42 (Wiener Stadtgärten – Abt. Pflanzenschutz) – zwar angezeigt werden. Der bürokratische Hürdenlauf bei offensichtlicher Missachtung des Salzstreu-Verbots ist aber enorm: Die MA42 schickt ihre Kontrollorgane aus und die gezogenen Proben werden im Labor der MA 48 (Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark) untersucht. In einem Endbericht wird festgestellt, ob ein Verstoß vorliegt. Positive Gutachten gehen an die zuständige MA 58 (Wasserrecht), die über die weiteren Maßnahmen entscheidet. Bei nachgewiesener Salzstreuung erstattet die MA42 beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt Anzeige.

Intransparenz: Ergebnisse der Salz-Beprobungen werden nicht veröffentlicht!

In der Praxis werden die Untersuchungsergebnisse mit Verweis auf den Datenschutz oder wegen fehlender Parteistellung NICHT bekannt gegeben! Seitens der Gemeinde Wien werden zwar Proben entnommen. Über das Ergebnis und nötige Konsequenzen hüllt sich die Wiener Bürokratie aber in bequemes Schweigen.

Wiener Initiativen fordern von der Stadt Wien:

  1. Sofortmaßnahmen noch vor dem Winter 2021/2022 für bereits bestehende Mängel/Beeinträchtigungen aufgrund übermäßiger Salzstreuung
  • Umgehendes Aktivwerden der Behörde bei Meldungen zu Verstößen gegen die Winterdienst-VO (sowohl bei privaten Dienstleistern als auch bei der Stadt Wien)
  • Beendigung der monatelangen Behördenwillkür und Tatsachenverschleierung
  • Transparente Kontrolle der Winterdienst-VO durch die zuständige Behörde (MA42)
  • Erhöhung des Strafausmaßes bei Verstößen von dzt.  € 70 bis € 90 um zumindest auf des Zehnfache – auf € 700 bis € 900.