Am 21. März 2024 hat der Nationarat einstimmig eine Neuregelung der Haftungsbestimmungen für Schäden, die durch das Umstürzen von Bäumen oder das Herabfallen von Ästen entstehen, beschlossen. Seit Jahren wurde nämlich von vielen Seiten kritisiert, dass oft aus Angst vor einer möglichen Haftung Bäume flächendeckend gefällt wurden, selbst wenn das aus Sicherheitsaspekten gar nicht erforderlich gewesen wäre.
Bisher mussten Baumbesitzer:innen – analog zur Gebäudehaftung – in Schadensfällen nachweisen, dass sie keine Schuld trifft. Diese Beweislastumkehr wird nun entfallen; künftig müssen die Geschädigten nachweisen, dass Sorgfaltspflichten verletzt wurden. Die neu eingefügte Gesetzesbestimmung in das ABGB, die explizit nur für Bäume außerhalb des Waldes gilt, tritt ab 1. Mai 2024 in Kraft.
Nähere Infos auch unter: https://www.zukunft-stadtbaum.at/wissenswertes/die-angst-vorm-grossen-baum/
MEDIENBERICHTE:
Nationalrat: Änderungen im ABGB zur Lösung haftungsrechtlicher Fragen bei Bäumen einstimmig beschlossen (21.03.2024):
Neuregelung gegen „Angstschnitte“ von Bäumen beschlossen (22.03.2024):
https://orf.at/stories/3352282/
Vertreter der NÖ-Naturparke begrüßen das neue „Baumhaftungsgesetz“ (23.02.2024):
Neue Regeln gegen „Angstschnitte“ (22.02.2024):
https://orf.at/stories/3349504/
Haftung für Bäume soll gelockert werden (16.02.2024):
https://noe.orf.at/stories/3244766/
Reform: Bäume werden aus Angst vor Haftung geschnitten – die Regierung will das ändern (01.02.2024):
Neues Gesetz bringt mehr Baumschutz (01.02.2024):
https://www.heute.at/s/neues-gesetz-bringt-mehr-baumschutz-120017401
Bundesministerium für Justiz:
Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem zur Lösung haftungsrechtlicher Fragen bei Bäumen das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024 – HaftRÄG 2024):
Haftung für Schäden durch Bäume – Die Rechtslage wird evaluiert:
https://www.bmj.gv.at/themen/Zivilrecht/Haftung-f%C3%BCr-B%C3%A4ume.html
Stadt Wien:
Mehr Rechtssicherheit für Baum-Verantwortliche: