Salzstreuung in Wiens Grünflächen: Aufruf zu überparteilichem Antrag zur Verschärfung der Winterdienst-Verordnung 2003

Sehr geehrter Herr Umweltstadtrat Czernohorszky! 

Sehr geehrte Umweltsprecher:innen im Wiener Gemeinderat!

Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderatsausschusses – Klima, Umwelt, Demokratie und Personal!

Die Wiener Winterdienst-Verordnung (VO) 2003 gilt für alle, die für Schneeräumung, Streuung und die Einkehrung von Streumitteln auf öffentlichen Verkehrsflächen verantwortlich sind. Sie verbietet grundsätzlich die Salzstreuung in und bei Grünflächen im Umkreis von zehn Metern.

Kontrolliert wird dieses Verbot allerdings nicht. Die mehr als 20 Jahre alte Verordnung wird seit Jahren zumeist ignoriert. Gleichzeitig nimmt trotz immer milderer Winter die Salzstreuung im privaten und kommunalen Bereich – speziell bei wertvollen Baumalleen – durch überzogene Mengen erschreckend zu.

Sh. Beispiel-Fotos aus Ottakring, Favoriten und Simmering:

Natriumchlorid-haltige Auftaumittel (NaCl = Kochsalz) stellen neben anderen Stressfaktoren (Kfz-Abgase, Trockenheit, Hitze, mangelnde Bewässerung, Schädlingsbefall, Hundeurin, Bodenverdichtung etc.) eine enorme Belastung für straßenbegleitende Stadtbäume dar. Aufgrund minimaler Verwaltungsstrafen wiederholen sich die Verstöße mit Streusalz in manchen Bezirken oft mehrmals jährlich an denselben Stellen.

Die Beprobungs-Praxis ist umständlichen und ressourcenintensiv: Private melden Verstöße an die MA 42. Diese leitet die Standortsdaten an die MA 58 weiter, die wiederum Proben entnimmt, eine allfällige Überschreitung von Grenzwerten feststellt und eine Verwaltungsstrafe einhebt.

Wir ersuchen Sie daher, die aktuelle Winterdienstverordnung 2003 umgehend zu ändern, den Strafrahmen bei Verstößen wirksam zu verschärfen und ausreichende finanzielle Mittel für konsequente und flächendeckende Kontrollen zum Schutz unserer Wiener Stadtbäume bereit zu stellen.

Der idealerweise von sämtlichen Parteien unterstützte Antrag sollte am Mittwoch, den 26. März 2025, im Wiener Gemeinderat eingebracht werden, um eine Änderung noch vor der nächsten Winter- und Salzstreu-Saison 2025/2026 in Kraft zu setzen.

UNSERE FORDERUNGEN:

  1. Folgen von Salzeintrag (Schädigung von Böden, Wasser, Tieren, Pflanzen/Bäumen) ernst nehmen und endlich verhindern;
  2. Informations- und Aufklärungskampagne über die Wirkung umweltschädlicher Salze auf (Jung)Bäume und Grünflächen;
  3. Laufende, aktive Kontrolle durch Mitarbeiter:innen der MA 42 zur Einhaltung der Winterdienstverordnung 2003 in und rund um Wiens Grünflächen; 
  4. Veröffentlichung der Kontroll-Ergebnisse und Beprobungen nach Bezirken auf der Webseite der Stadt Wien;
  5. Umsetzung eines transparenten Baumkatasters, der auch mit der Realität (Fällungsgrund von Altbäumen, Pflegezustand von Ersatz- und Neupflanzungen etc.) übereinstimmt;
  6. Erhöhung des Strafausmaßes auf 7.000,- bis 9.000,- Euro (z.B. bei Verstößen nahe bzw. in Naturschutzgebieten und Naturdenkmälern/Baumalleen);
  7. Einsatz von alternativen Streumitteln, deren Anwendung geringere Pflanzenschäden verursachen.

Wir ersuchen Sie um gemeinsame, nachhaltige Maßnahmen zum Schutz unseres unverzichtbaren urbanen Baumbestandes und um Einbringung dieses Antrages bei der Gemeinderatssitzung am 26. März 2025.

Besten Dank vorab für Ihre Unterstützung!

Zukunft Stadtbaum – www.zukunft-stadtbaum.at; office@zukunft-stadtbaum.at;

Umweltinitiative Wienerwald – umweltinitiative_wienerwald@drei at;

Baumschutz Hernals – baumschutz-hernals@mail.de;

Baumschutz Ottakring – baumschutz-ottakring@gmx.at;

Wien, am 25. Februar 2025

DIE WINTERDIENSTVERORDNUNG 2003:

JAHRELANGER SALZ-LEIDENSWEG AM BEISPIEL WILHELMINENBERG:

     MEDIENBERICHTE:

Greenpeace: Streusalzeinsatz trotz mildem Winter (01.03.2025):

https://orf.at/av/video/onDemandVideoNews24074