Juristische Niederlage für die Stadt Wien! Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Umweltorganisationen das Recht haben, die Erklärung eines Grundstückes zu einem Wald zu verlangen.
Die Umweltorganisation Alliance For Nature, vertreten durch Generalsekretär Christian Schuhböck sowie Rechtsanwalt Piotr Pyka, der auf Umwelt- und Immobilienrecht spezialisiert ist, beantragte nämlich die Feststellung, dass der westliche Teil des Napoleonwaldes sowie der Teil des angrenzenden Grundstückes, auf dem eine großdimensionierte Büro- und Wohnhausanlage errichtet werden soll und der laut der Umweltorganisation ebenfalls zum Napoleonwald gehört, auch rechtlich “Wald” im Sinne des Forstgesetzes sind. Das Ziel ist die Erhaltung dieser wertvollen Waldflächen.
Der Rechtsansicht der Stadt Wien, wonach Umweltorganisationen eine solche “Waldfeststellung” gar nicht verlangen dürften, erteilte das Verwaltungsgericht Wien heute eine deutliche Abfuhr und bezeichnete diese als “nicht nachvollziehbar”.
Übrigens: Vertreter der transparenten Stadt Wien blieben der Verhandlung am 4. März 2025 trotz Ladung fern…
OTS-MELDUNG:
Verwaltungsgericht Wien: Umweltorganisationen haben das Recht, die Erklärung eines Grundstückes zu einem Wald zu verlangen (04.03.2025):
MEDIENBERICHTE NAPOLEONWALD:
Verwaltungsgericht schmettert Beschwerde gegen „Monsterbau“ ab (61.12.2024):
Gericht entscheidet über UVP-Verfahren für „Monsterbau“ (10.11.2024):
Genehmigung für „Monsterbau“ in Hietzinger Napoleonwald (12.06.2023):
https://www.heute.at/s/genehmigung-fuer-monsterbau-in-hietzinger-napoleonwald-100275925