In Wien regelt das Wiener Baumschutzgesetz die Bedingungen für die Entfernung und Ersatzpflanzung von Bäumen. Der Baumbestand der Stadt Wien ist nach den Bestimmungen dieses Gesetzes geschützt – ohne Rücksicht darauf, ob er sich auf öffentlichem oder privatem Grund befindet. Es gibt jedoch Ausnahmen wie etwa Obstbäume oder Bäume in Kleingartenanlagen. Gleiches gilt auch für kranke und von Schädlingen befallene (Alt)Bäume.

Nach genehmigter Baumentfernung ist grundsätzlich eine Ersatzpflanzung vor Ort erforderlich. Ist dies nicht möglich, kann der Ersatzbaum im Umkreis von bis zu 300 Metern gesetzt werden. Sollte auch das nicht möglich sein, ist eine Standort innerhalb desselben Bezirks auf eigenem oder fremdem Grund vorgesehen. Bei einer Ersatzpflanzung auf fremdem Grund muss allerdings eine Zustimmungserklärung des Grundeigentümers vorliegen.

Das Ausmaß der Ersatzpflanzungen richtet sich nach dem Stammumfang des entfernten Baumes: Pro angefangenen 15 Zentimetern Stammumfang ist ein mittel- bis großkroniger Ersatzbaum mittlerer Baumschulqualität (16 bis 18 cm Stammumfang) zu pflanzen. Bei Bäumen, die z.B. ihre ,physiologische Altersgrenze‘ erreicht haben oder eine Gefahr darstellen, ist eine Ersatzpflanzung im Verhältnis von lediglich 1:1 vorgesehen. Genau hier orten viele Kritiker:innen systematische ,Gefälligkeiten‘.

Ausgleichsabgabe auf 5.000,- € pro gefällten Baum erhöht!

Sollte eine Ersatzpflanzung nicht möglich sein, wird eine sog. ,Ausgleichsabgabe‚ erhoben. Wer diese ,Verunmöglichung‘ hinter den Kullissen bestimmt, lassen wir im Raum stehen. An Transparenz fehlt es allemal …Die eingenommenen Beträge (wie viel – auch das ist ein Geheimnis…) werden u.a. zur Finanzierung von Ersatzpflanzungen auf öffentlichen Flächen verwendet. So können sich etwa liquide Bauwerber von der verpflichtenden Nachpflanzung buchstäblich freikaufen! Doch das ist jetzt teurer: Der Einheitssatz pro Baum beträgt seit dem Jahr 2024 exakt 5.000,- Euro (zuvor lag diese Abgabe fast 40 Jahre lang unverändert bei 1.090,- €!). Dieser Betrag wird jedes Jahr gemäß Verbraucherpreisindex valorisiert.

Weitere Neuerungen beim Wiener Baumschutzgesetz:

  • Der Begriff ,Obstbaum‘ wurde eindeutiger definiert. So sind nun etwa Maulbeerbaum und Schwarzer Holunder gesetzlich geschützt. ​
  • Bei genehmigten Baumfällungen sind größere Ersatzbäume mit größerem Kronenvolumen (z.B. ,XL-Bäume‘) vorzuschreiben, um die Klimawirksamkeit früher zu erreichen.
  • Die Frist zur Erfüllung von Ersatzpflanzungen wurde von fünf auf zehn Jahre verlängert, um den langfristigen Bestand der Ersatzbäume, die immer wieder – auch bei guter Pflege – ausfallen können, zu sichern.
  • Die Geldstrafen bei Verstößen gegen das Wiener Baumschutzgesetz wurden auf bis zu 70.000 Euro erhöht. Zudem wurde die Verjährung bei illegalen Baumfällungen geändert – sie beginnt erst mit der Durchführung der vorgeschriebenen Ersatzpflanzungen. Das beliebte ,Aussitzen‘ der Nachpflanzungs-Verpflichtung soll so künftig verhindert werden…
  • Bereits erteilte Bewilligungen zur Baumfällung verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Bescheides umgesetzt werden. Dies soll das ebenfalls sehr beliebte ,Horten‘ von Fällungsbewilligungen verhindern.

GESAMMELTE KRITIK AM BAUMSCHUTZGESETZ & BAUMKATASTER:

  • Von der Vorschreibung einer Ersatzpflanzung wird oftmals ,im Interesse der Erhaltung des übrigen wertvolleren Baumbestandes Abstand genommen‚.
  • Fehlende Transparenz bezüglich realen Bestandes und jährlicher Gesamtabgänge von (Groß)bäumen, die nirgends aufscheinen. Beispiele: Bauprojekte, Fällungen in Waldgebieten, Fällungen wegen angeblicher Krankheit, illegale Rodungen wie jüngst auf dem Areal der Villa Aurora, Entfall der Nachpflanzungspflicht durch Abschlagszahlungen etc.)
  • Sogar registrierte Kataster-Bäume verschwinden gelegentlich ohne Nachpflanzung aus dem Verzeichnis bzw. werden erst Jahre nach deren ersetzt.
  • Ein einsehbares Verzeichnis der Nachpflanzungen gibt es nicht. Das Bezirks-Baumschutzreferat der MA 42 schreibt die Ersatzpflanzungen vor. Ob erfolgte Ersatzpflanzungen online gestellt werden, entscheidet die Bezirksvorstehung bzw. die für das Wiener Baumschutzgesetz zuständige Behörde – das Magistratische Bezirksamt.
  • Ersatzpflanzungen oft am Stadtrand – Stichwort ,Wald der jungen WienerInnen‚. Immer wieder vertrocknen dort hunderte vergessene Jungbäume ersatzlos und unbemerkt mangels Bewässerung…

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DER VERSCHWUNDENE BAUMKATASTER ALSERGRUND: Von der Stadt Wien 2024 offline gestellt, weil er wohl zu transparent war…:

https://www.meinbezirk.at/alsergrund/c-regionauten-community/das-verschwinden-des-alsergrunder-baumkatasters_a6592047

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LÖSUNGSVORSCHLÄGE:

  • Mehr Transparenz bei realemn Bestand und jährlichen ,Gesamtabgängen‘,
  • Jährliche Statistiken über die Anzahl abgestorbener Jungbäume,
  • Infos zu Rodungen und Ersatzpflanzungen – um zu erkennen, ob etwa ein Jungbaum zu wenig betreut/gegossen wurde und bei gefällten älteren Bäumen das ,Ende der physiologischen Lebensdauer‘ plausibel ist. Diese Klausel bewirkt nämlich, dass auch bei Baumriesen nur im Verhältnis 1:1 eine Ersatzpflanzung erfolgen muss – und nicht in Abhängigkeit vom Stammumfang mehrere Ersatzbäume.
  • Ampelvorschlag im Baumkataster: Grün nur für realen & gesunden Bestand – Orange oder Gelb für kranke oder zu fällende Bäume – Rot für fehlende Bäume.
  • Es muss geregelt werden, in welchem Zeitraum und an welchem Ort eine Ersatzpflanzung zu erfolgen hat. Diese Daten müssen veröffentlicht werden (Standortsliste)!
  • Baumfällungsgutachten müssen öffentlich einsehbar sein. Keine undurchsichtigen Gutachten, wie z.B. in Hernals.

BAUMKATASTER: SO FINDE ICH MEINE NACHBARBÄUME!

Laut Broschüre der Stadt Wien ,Stadtbäume in Wien‘ (Link sh. unten) sind bereits knapp 400.000 Bäume im Wiener Baumkataster online abrufbar. Neben Alleen in Straßenzügen sind auch Bäume in Parks und waldähnlichen Flächen registriert. Neben Infos zu Standort und Baumart finden sich Angaben zu Stammumfang, Pflanzjahr (leider unvollständig), Höhe und Krone. Bäume mit einem Kronendurchmesser von mehr als 15 Metern sind am Plandokument dunkelgrün dargestellt. Die Bäume in Wiens Straßenzügen sind laut Gemeinde Wien zur Gänze erfasst, was viele kritische BeobachterInnen vehement in Abrede stellen. Bäume in Parks und waldähnlichen Flächen sind auch offiziell nur teilweise erfasst.

Wer sich durchs Wohngrätzl klickt, erhält einen ersten Überblick in Sachen Baumbestand bestellt und kann sehen, ob diee Angaben im Kataster der Realität entsprechen…

Website Wiener Baumkataster

WEITERE INFOS:

Broschüre ,Stadtbäume in Wien‘ (Download):

https://www.wien.gv.at/umwelt/parks/pdf/stadtbaeume.pdf

Wiener Baumschutzgesetz:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000294

Wiener Baumschutzgesetz – Kurzfassung der WKÖ Wien:

https://www.wko.at/service/w/verkehr-betriebsstandort/Baumschutzgesetz.html

Wiener Baumschutzgesetz: ,Physiologische Altersgrenze‘ – Was ist das? (23.08.2022):

https://www.meinbezirk.at/wien/c-lokales/physiologische-altersgrenze-was-ist-das_a5541412

Wiener Baumkataster:

https://www.wien.gv.at/umweltgut/public/grafik.aspx?ThemePage=11

Katalog: Baumkataster Bäume Standorte Wien:

https://www.data.gv.at/katalog/dataset/stadt-wien_baumkatasterderstadtwien

Wiener Umweltanwaltschaft – Baumschutz:

https://wua-wien.at/naturschutz-und-stadtoekologie/baumschutz#quellen